Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen

Von vielen Betriebsmitteln im agrarischen Sortiment können Gefahren ausgehen. Sie sind deshalb als Gefahrstoffe eingestuft. Dazu zählen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, viele Mineralölprodukte sowie feste und flüssige Düngemittel, Säuren und Laugen, Lacke und Farben, Bauchemikalien und viele weitere. Auch Futtermittelzusatzstoffe können betroffen sein.

Der rechtliche Rahmen für die Lagerung und Abgabe dieser Betriebsmittel ist komplex und unübersichtlich – bei Missachtung drohen empfindliche Strafen. Der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) hat deshalb – gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW), der R+V-Versicherung und Spezialisten aus den Raiffeisen-Hauptgenossenschaften – einen Leitfaden für Bau und Betrieb von Gefahrstofflägern und für die Abgabe von Gefahrstoffen an Dritte erarbeitet.

DRV-Leitfaden Gefahrstoffe (PDF)

Der Leitfaden richtet sich an alle Unternehmen und Personen, die entsprechende Gefahrstoffe lagern oder abgeben – insbesondere im Umfeld der Land- und Forstwirtschaft: Genossenschaften, Landhändler, Land- und Forstwirte, Garten- und Landschaftsbauer, Gärtner und weitere. Ergänzt wird er durch praxisnahe Arbeitshilfen: